Nur in diesem Fall wäre es zulässig, eine restriktivere Ausübung des Ermessens zu verlangen und ihre mangelnde Integration der Sozialhilfebezüger vorzuwerfen. Bei den effektiven Kosten liege Y nur 2,1% über dem kantonalen Durchschnitt. Die effektiven Kosten (skaliert) pro Dossier des Sozialdienstes Y entsprächen in etwa den Kosten der Sozialdienste R, S und T und lägen deutlich unter den Kosten der Sozialdienste U, V, Bern und L. Der Sozialdienst Y schneide in diesem Vergleich zudem wesentlich besser ab als die beiden Bonus-Sozialdienste P (+26,9%) und Q (+46,7%). Damit sei die Auferlegung eines Malus nicht gerechtfertigt.