Der Vorschlag der Beschwerdeführerin, die EL-Quote nur für eine Teilpopulation anstatt für die Gesamtbevölkerung zu definieren, stehe im Widerspruch zur Logik des Systems: Im Bo- nus-Malus-System würden die Pro-Kopf-Sozialhilfekosten modelliert. Bei der Berechnung der Pro-Kopf-Sozialhilfekosten werde die Gesamtbevölkerung als Teiler verwendet und nicht eine Teilpopulation. Diese Wahl des Teilers sei Ausdruck des grundsätzlichen Solidaritätsgedankens des Systems, wonach alle zur Wohlfahrt des Gemeinwesens beitragen und sich an den Lasten beteiligen würden.