Der kostenbewusste Umgang der Beschwerdeführerin mit den Ressourcen sei durch die Einführung des Bonus-Malus-Systems massgebend gefördert worden, so seien die Ausgaben der Beschwerdeführerin für übrige SIL pro Dossier von 2012 bis 2014 von einem überdurchschnittlichen Ausgangswert kontinuierlich um 40% zurückgegangen, während diese Kosten bei allen übrigen Sozialdiensten lediglich um 13% gesunken seien. Die beabsichtigte Lenkungswirkung des Bonus-Malus-System sei demnach eingetreten. Bereits mit „durchschnittlichen übrigen SIL" in den Jahren 2012/2013 wäre die Beschwerdeführerin nicht im Malus-Bereich gewesen.