Diese in der sozialwissenschaftlichen Statistik bewährte und gängige Methodik, das konkrete gewählte Vorgehen sowie die erzielten Ergebnisse seien in zwei Berichten von Ecoplan vom 17. November 2009 und vom 3. Dezember 2013 detailliert beschrieben. Die Bemerkung der Beschwerdeführerin, wonach die Nettokosten des Sozialdienstes Y insgesamt nur geringfügig über dem kantonalen Durchschnitt lägen, sei per se korrekt, jedoch im fraglichen Kontext völlig irrelevant: Die Höhe der Nettokosten sage eben gerade nichts über die Kosteneffizienz eines Sozialdienstes aus, da die Ausgangslage ausgeblendet werde.