Sollten die Kosten des Sozialdienstes Y überdurchschnittlich gesunken sein, wäre dies höchstens ein Beleg für den grundsätzlich kostenbewussten Umgang mit öffentlichen Geldern durch den Sozialdienst Y. An diesem kostenbewussten Umgang habe die Einführung des Bonus-Malus-Systems aber weder in die eine noch in die andere Richtung etwas geändert.