Die sinkenden Kosten des Sozialdienstes Y sodann seien in erster Linie auf die vom Regierungsrat auf den ersten 1. Januar 2014 eingeführten Angebots- und Strukturüberprüfungsmassnahmen (ASP-Massnahmen) und den Kürzungen im Bereich der Integrationszulagen zurückzuführen. Die Beschwerdeführerin gehe davon aus, dass diese Massnahmen bei allen Sozialdiensten zu sinkenden Gesamtausgaben geführt hätten. Sollten die Kosten des Sozialdienstes Y überdurchschnittlich gesunken sein, wäre dies höchstens ein Beleg für den grundsätzlich kostenbewussten Umgang mit öffentlichen Geldern durch den Sozialdienst Y.