Demensprechend lasse sich das Bonus-Malus-System nicht mit den Berechnungsformeln von Finanz- und Lastenausgleichssystemen, sondern am ehesten mit der von der Vorinstanz erwähnten Wirtschaftlichkeitsprüfung von Ärzten vergleichen. Letzteres zeige aber die Grenzen eines statistischen Modells auf. Der diesbezüglichen strengen Betrachtungsweise durch das Bundesgericht halte das vorliegende Bonus-Malus-System bei weitem nicht stand. Aus der positiven Korrelation der vier Soziallastfaktoren zu den Sozialhilfekosten könne nicht auf die Kosteneffizienz von Sozialdiensten geschlossen werden. Der Kanton Solothurn habe