Die Argumentation der Vorinstanz, die sieben anderen, vom Gemeindetypus her als „Zentrum" eingeordneten Sozialdienste würden keinen Malus aufweisen, sei wenig logisch: Gerade der Vergleich mit den anderen Zentren zeige, dass der Vergleichswert G bei der Gemeinde Y die tatsächliche Soziallast nicht adäquat wiedergebe. Die anderen Zentren dürften im Durchschnitt deutlich höhere Vergleichswerte aufweisen (namentlich die von Y am nächsten liegenden Zentren Bern [CHF 557.00] und L [CHF 925.00] sowie das strukturell vergleichbare Zentrum M [CHF 529.00]).