Die Beschwerdeführerin sehe die effektiven Kosten als sinnvolle Vergleichsgrösse an. Nur zeige der Vergleich der effektiven Kosten pro Dossier, dass diese beim Sozialdienst Y mit +2,1% insgesamt nur geringfügig über dem kantonalen Durchschnitt lägen und sogar um einiges tiefer seien als die effektiven Kosten pro Dossier der Bonus-Sozialdienste P (+26,9%) und Q (+46,7%). Indem die Vorinstanz auf der Kostenseite einzelne Kostenpositionen des Sozialdienstes Y in den Vergleich zum kantonalen Durchschnitt stelle, untergrabe sie selbst ihre Berechnungen des Wertes E63.