Lägen diese – wie bei der Beschwerdeführerin der Fall – im kantonalen Durchschnitt, spreche aus wissenschaftlicher Sicht vieles dafür, dass nicht eine mangelnde Kosteneffizienz ursächlich für die statistische Abweichung sei, sondern andere exogene Faktoren, welche nicht durch die Soziallastfaktoren gemäss SHV abgebildet würden. Es sei nochmals betont, dass die fehlende statistische Signifikanz der 18 geprüften, aber verworfenen Variablen nicht bedeute, dass die entsprechenden Faktoren keinen Einfluss auf die Sozialhilfekosten in einer Sozialdienstregion hätten. Die getesteten (und verworfenen) Variablen könnten für einzelne Gemeinden durchaus von Bedeutung sein.