Die Beschwerdeführerin habe ihre Nettokosten gegenüber dem Jahr 2013 um CHF 1.29 Mio. oder 12% senken können. Die Bo- nus-Malus-Berechnung sei demnach stichhaltig und die Sozialdienste könnten zumindest einen Teil der Nettokosten beeinflussen und die Kosteneffizienz mit geeigneten Massnahmen verbessern.62