11.1.2 Die Vorinstanz hält dem entgegen, bei der Beurteilung der Effizienz der Sozialdienste sei eine individuelle Wirtschaftlichkeitsprüfung wegen der grossen Anzahl Sozialdienste nicht zu bewältigen, weswegen ein multiples Regressionsmodell entwickelt worden sei. Dieses berücksichtige mit hinreichender Gewissheit die relevanten Strukturfaktoren und erlaube ein valides Benchmarking. Ein Erklärungsgehalt von 0.76 sei für eine empirische Querschnittsanalyse ein hoher Wert.