Vorliegend hänge die Leerwohnungsziffer aber stark vom gewählten Berechnungsmodell ab. Eine verbindliche Vorgabe für die Erhebung des Leerwohnungsbestandes in einer Gemeinde existiere nicht. Das BFS habe bestätigt, dass für die Leerwohnungsstatistik schlicht die Eingaben der Gemeinden übernommen würden, die Art der Erhebung spiele dabei keine Rolle. Das BFS interveniere nur, wenn die Eingabe schlichtweg unplausibel erscheine. Eine Veränderung der Leerwohnungsziffer um über 250% (d.h. um das dreieinhalbfache!) bei einzelnen Sozialdiensten sei für das BFS noch kein Grund, diese Eingaben zu hinterfragen.