allfälligen Bonus oder Malus relevant sind, um allenfalls noch Einfluss auf das Ergebnis nehmen zu können (z.B. durch eine andere Handhabung des Ermessens, wie durch die Vorinstanz selber angeregt). Auch die Ausführungen der Beschwerdeführerin zur Erhebung der Leerwohnungsziffer sind nicht von der Hand zu weisen: Je nachdem, welche der zulässigen Methoden bzw. welche Methodenkombination gewählt werden, können sich die Ergebnisse erheblich unterscheiden. Solange das BFS verschiedene Methoden bzw. deren Kombination akzeptiert, steht die Wahl der Methode oder Methodenkombination den Gemeinden jedoch