8.3. Somit ist festzuhalten, dass die Tauglichkeit des Vergleichswertes und damit die Tauglichkeit des Modells an sich zwar fraglich und zu prüfen ist, die SHV jedoch kein offensichtlich untaugliches Modell für die Ermittlung der Kosteneffizienz vorsieht. Eine Verletzung der Dele-