Ob das Berechnungsmodell im Einzelnen für die Ermittlung der Kosteneffizienz tauglich ist, beschlägt jedoch eine andere Frage als diejenige der Einhaltung des Delegationsrahmens. Die Frage der Tauglichkeit des gewählten Modells und insbesondere auch die Festlegung des Vergleichswertes werden in Erwägung 11 hiernach ausführlich behandelt. Es ist jedoch festzuhalten, dass das vom Regierungsrat ausgearbeitete Modell keineswegs auf den ersten Blick untauglich ist. Vielmehr zeugt das Modell davon, dass es in einem sorgfältigen und langen Prozess erarbeitet und versucht wurde, alle massgebenden und verfügbaren Faktoren zu berücksichtigen.