Entsprechend habe er auch nicht von einem Schätzwert gesprochen. In der parlamentarischen Debatte im Grossen Rat sei zudem explizit auf die Wichtigkeit hingewiesen worden, einen Vergleichswert zu schaffen, welcher tatsächlich die strukturellen Einflüsse auf die Sozialhilfekosten korrigieren könne. Das Parlament habe Art. 80d und 80e SHG demnach unter der Annahme zugestimmt, es lasse sich tatsächlich ein objektiver und zuverlässiger Vergleichswert berechnen. Die umfangreichen und (kosten-)aufwändigen Arbeiten am Bonus-Malus-System und insbesondere die Untersuchungen der Firma Ecoplan hätten nun aber gezeigt, dass ein objektiver Vergleichswert utopisch sei.