Die Sachverhaltsfeststellung umfasst das Zusammentragen, Nachprüfen und Bewerten der Sachumstände (Tatsachen), die für die Rechtsanwendung massgebend sind, d.h. die Behörde erhebt den rechtserheblichen Sachverhalt.37 Die Behörde muss sich von der Richtigkeit der zusammengetragenen Sachverhaltselemente überzeugen. Das setzt voraus, dass die erforderlichen Beweismittel erhoben und gewürdigt werden. Mit der Würdigung der Beweismittel ist der massgebende Sachverhalt erstellt und die Sachverhalts-