Namen und Adressen der Hauseigentümer/Verwaltungen müssten allenfalls aus einer Gebäudedatei, dem Grundbuch oder bei der Gebäudeversicherungs-Anstalt ermittelt werden. 5. Baupolizei, Bauinspektorat: Die örtliche Baupolizei oder das örtliche Bauinspektorat könnten Angaben über neu erstellte Wohnungen machen. Wenn unbekannt sei, welche dieser Objekte Leerwohnungen seien, müssten die entsprechenden Eigentümer bzw. Verwaltungen kontaktiert werden.