3. Rundschreiben an Liegenschaftsverwaltungen, Treuhand-, Notariats- und Architekturbüros: Sämtliche auf dem Gemeindegebiet tätigen Liegenschaftsverwaltungen, Treuhand-, Notariats- und gegebenenfalls Architekturbüros könnten angeschrieben und mit einem Erhebungsformular bedient werden. Dieses Vorgehen könne – zusammen mit anderen Quellen – vor allem in städtischen Gebieten genutzt werden.