um Leerwohnungen und nicht um Umbau- oder Abbruchobjekte handle, müssten die entsprechenden Verwaltungen/Eigentümer kontaktiert werden. Falls die Daten einem (kantonalen oder eidgenössischen Gebäude- und Wohnungs-) Register entnommen würden, seien die einzelnen Wohnungen mit geeigneten Mitteln oder zusätzlichen Quellen auf ihren tatsächlichen Leerstand zu überprüfen.