Sie gebe in ihrem Schreiben vom 23. April 2015 an den Volkswirtschaftsdirektor des Kantons Bern auch unumwunden zu, dass sie die Erhebungsmethode einzig aufgrund des drohenden Malus geändert habe. Gemäss den neuen Zahlen betrage die Leerwohnungsziffer für das Jahr 2013 neu 394 (statt ursprünglich 94). Dies entspreche einer Korrektur von 320%. Ob diese massive Erhöhung nur durch (zulässige) unterschiedliche Methoden bei der Erhebung zurückzuführen sei, bleibe dahin gestellt. Die Vorgehensweise der Beschwerdeführerin verstosse jedoch in jedem Fall gegen Treu und Glauben.