Die publizierten Leerwohnungszahlen im Kanton Bern bis und mit 2012 seien keinen grossen Schwankungen unterlegen. Die Leerwohnungsziffer sei im Kanton Bern in den Jahren 2009 bis 2012 insgesamt lediglich um 11% gestiegen. Vor diesem Hintergrund sei die Leerwohnungsziffer ein geeigneter Soziallastfaktor. Die Beschwerdeführerin habe die Erhebungsmethode für den Leerwohnungsbestand im Herbst 2014 geändert, d.h. genau im Zeitpunkt der Auferlegung eines Malus. Sie gebe in ihrem Schreiben vom 23. April 2015 an den Volkswirtschaftsdirektor des Kantons Bern auch unumwunden zu, dass sie die Erhebungsmethode einzig aufgrund des drohenden Malus geändert habe.