Ergibt die vorfrageweise Prüfung, dass kantonale Erlasse höherrangigem Recht widersprechen, dürfen sie nicht angewandt werden. Justizbehörden sind alle kantonalen Organe, die auf Beschwerde oder Klage hin Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden haben (Verwaltungsjustiztätigkeit), wogegen verfügende Behörden, offenkundige Fälle gegebenenfalls vorbehalten, keine Pflicht zur Normenkontrolle trifft.26