3.3 Vorliegend hatte die Beschwerdeführerin am 24. Februar 2014 beantragt, gegenüber ihrem Sozialdienst sei gestützt auf Art. 41c SHV auf die Auferlegung eines Malus zu verzichten. Diesen Antrag hat die Beschwerdeführerin ausführlich begründet. Dabei hat sie sich nicht nur zu den vier Soziallastfaktoren, sondern auch zur grundsätzlichen Zulässigkeit des Bonus- Malus-Systems, zur Bevölkerungsstruktur in Y und der Sozialhilfesituation im Sozialdienst Y geäussert. Mit Schreiben vom 14. Mai 2014 informierte die Vorinstanz die Beschwerdeführerin, die effektiven Kosten des Sozialdienstes Y lägen 43% über den geschätzten Kosten, weswegen ihr gestützt auf Art.