Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene der betreffenden Sozialdienstregion Lwz Leerwohnungsziffer der betreffenden Sozialdienstregion Wenn (E im Dreijahresdurchschnitt) < (G im Dreijahresdurchschnitt) * 0.7: Ein Bonus wird ausgerichtet Wenn (E im Dreijahresdurchschnitt) > (G im Dreijahresdurchschnitt) * 1.3: Ein Malus ist zu entrichten 15 Gesetz vom 27. November 2000 über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG; BSG 631.1) Seite 12 von 68 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Berechnung und Skalierung von E: