4 Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion eröffnet den Entscheid über die Ausrichtung eines Bonus oder Auferlegung eines Malus den Trägerschaften der Sozialdienste mit der Lastenausgleichsabrechnung. Art. 41b SHV, Bemessung 1 Massgebend für die Ermittlung der Bonus-Malus-Ergebnisse pro Sozialdienst sind folgende strukturelle Faktoren: a der Anteil an Ausländerinnen und Ausländern an der Wohnbevölkerung, Seite 11 von 68 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern b der Anteil an Ergänzungsleistungsbezügerinnen und -bezügern an der Wohnbevölkerung,