2.2. Streitgegenstand und Rechtsgrundlagen Streitgegenstand und zu prüfen ist vorliegend (neben formellen Rügen) insbesondere die Rechtmässigkeit des in Art. 41b SHV und Anhang 6 zu Art. 41b Abs. 4 SHV13 vorgegebenen Systems. Die massgebenden Rechtsgrundlagen finden sich in Art. 80d bis 80f SHG14 sowie Art. 41b und 41c sowie Anhang 6 der SHV.