Die Beschwerdeführerin begründe nicht weiter, weshalb diese Faktoren in Betracht zu ziehen seien, um der Situation der Gemeinde gerecht zu werden bzw. weshalb unter Einfluss dieser Faktoren ein Malus ausgeblieben wäre und weise auch den tatsächlichen Einfluss dieser Faktoren auf die Berechnung der Kosteneffizienz nicht nach. Die vorgebrachten Argumente seien entsprechend eher als Formelkritik zu werten, die nicht zielführend seien.