Mieten, die Erschliessung durch öffentlichen und privaten Verkehr, das ausgebaute familienergänzende Betreuungsangebot, der Zuzug von Klienten aus anderen Gemeinden, der Anteil Niedriglohn-Arbeitsplätze und der Anteil Arbeitslose für die korrekte Berechnung der Kosteneffizienz einbezogen werden. Die Beschwerdeführerin begründe nicht weiter, weshalb diese Faktoren in Betracht zu ziehen seien, um der Situation der Gemeinde gerecht zu werden bzw. weshalb unter Einfluss dieser Faktoren ein Malus ausgeblieben wäre und weise auch den tatsächlichen Einfluss dieser Faktoren auf die Berechnung der Kosteneffizienz nicht nach.