Das bedeute, dass die EL-Quote die effektiven Sozialhilfekosten pro Einwohner nicht direkt beeinflusse. EL-Beziehende würden zudem eher selten Sozialhilfeleistungen beanspruchen. Da die EL-Quote aber ein guter Armutsindikator sei, sei sie in die Kosteneffizienzberechnung aufgenommen worden. Da die EL-Quote lediglich ein Armutsindikator darstelle, entständen im Einzugsgebiet des Sozialdienstes Y keine effektiven zusätzlichen Sozialhilfekosten durch die EL-Beziehenden. Zudem seien bei der Berechnung der Bonus-Malus-Formel die EL-Zahlen der Ausgleichskasse des Kantons Bern verwendet worden.