Die Beschwerdeführerin führe aus, im Einzugsgebiet des Sozialdienstes Y befinde sich das Seelandheim J, eines der Grossheime im Kanton Bern. Da die Bewohnerinnen und Bewohner des Seelandheims in anderen Gemeinden registriert seien, würden dem Sozialdienst Y Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (nachfolgend: EL) „verloren" gehen. Von den rund 241 Plätzen im Seelandheim J seien nur 42 von Personen aus dem Einzugsgebiet des Sozialdienstes Y besetzt. Knapp 200 Plätze würden anderen Gemeinden angerechnet. Ausserdem habe die Beschwerdeführerin eine sehr junge Gemeindebevölkerung und der Anteil an Senioren und Seniorinnen an der Gemeindebevölkerung sei signifikant tiefer als der