Nicht nur ein gesamtschweizerisch überdurchschnittlich hoher Anteil an sozialhilfebeziehenden Alleinerziehenden (nach Angaben der Beschwerdeführerin für das Jahr 2012 42.3%), sondern auch der generelle Anteil der Alleinerziehenden im Einzugsgebiet eines Sozialdienstes sowie der Anteil der effektiv finanziell unterstützten Alleinerziehenden seien entscheidend. Gemäss Sozialhilfestatistik des Bundes betrage der Anteil von Alleinerziehenden an allen Haushalten der Bevölkerung im Einzugsgebiet des Sozialdienstes Y ca. 4.7%, demgegenüber belaufe sich der entsprechende gesamtkantonale Anteil auf ca. 4.2%.