Das Bonus-Malus-System beurteile ausschliesslich die Kosteneffizienz der Sozialdienste und nicht die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Die Sozialdienste hätten bei der Ausrichtung von Leistungen (insbesondere den SIL) einen erheblichen Ermessenspielraum. Nicht zwingende zusätzliche Leistungen zur Unterstützung des Hilfsprozesses lägen beispielsweise in ihrem Ermessensbereich. Aufgrund des Ermessensspielraums sei es möglich, trotz einer gesetzeskonformen, jedoch äusserst grosszügigen Auslegung der gesetzlichen Vorgaben, eine ungenügende Kosteneffizienz aufzuweisen. Der Sozialdienst Y reize den Ermessensspielraum zu