schätzten Kosten übersteigenden Betrags, vorliegend CHF 13.067 pro Einwohner. Dieser Betrag werde multipliziert mit der Anzahl Einwohner (Stand 2013 = 14'075), was für die Beschwerdeführerin einen Malus von CHF 183'922.70 ergebe. Die der Berechnung zugrundliegende Formel und die darin enthaltenen Faktoren seien durch den Regierungsrat des Kantons Bern festgesetzt und legitimiert worden. Die Vorinstanz sei zur Anwendung der Formel verpflichtet. Es liege nicht in ihrem Ermessen, die einzelnen Faktoren zu ersetzen oder nicht anzuwenden. Auf sämtliche Kritik an der Zusammensetzung der Faktoren für die Berechnung der Kosteneffizienz oder an der Formel selbst sei daher nicht einzugehen.