Angefochten ist die Verfügung der Vorinstanz vom 9. Oktober 2014 (Anfechtungsobjekt). Die Vorinstanz begründet diese im Wesentlichen wie folgt: Die Kosteneffizienz eines Sozialdienstes werde unter Berücksichtigung der individuellen Ausgangslage durch eine Schätzung der Kosten pro Einwohner ermittelt. Diese Schätzung erfolge durch eine Hochrechnung von vier Soziallastfaktoren. Die geschätzten Kosten würden sodann den effektiven Kosten gegenübergestellt. Für den Sozialdienst Y würden für die Jahre 2012 und 2013 die geschätzten Kosten pro Einwohner CHF 308.59 und die effektiven Kosten pro Einwohner durchschnittlich CHF 439.26 betragen.