Das ist insbesondere der Fall, wenn es in seinen vermögensrechtlichen Interessen betroffen ist,4 wie etwa dann, wenn das Gemeinwesen Entscheide des Lastenausgleichs anficht.5 Für das Gemeinwesen sind die Organe prozessführungsbefugt, welche die Gesetzgebung mit der Vertretung beauftragt. Mitunter ermächtigt das Gesetz bestimmte Verwaltungseinheiten oder