Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. 6. Mit Schreiben vom 29. Dezember 2014 teilte die Beschwerdeführerin dem Bundesamt für Statistik (BFS) mit, sie habe die Methode zur Zählung der leer stehenden Wohnungen geändert, weswegen der Leerwohnungsbestand im Jahr 2014 statt 1% neu 4,44% betrage. Da unter Anwendung der bisherigen Erhebungsmethode die Anzahl der erfassten Leerwohnungen per 1. Juni 2012 und per 1. Juni 2013 jeweils höher gewesen sei als per 1. Juni 2014, müsse davon ausgegangen werden, dass die Leerwohnungsziffer in den Jahren 2012 mindestens gleich hoch gewesen sei wie im Jahr 2014.