3. Der Antrag der Gemeinde Y, formuliert in deren Schreiben vom 24. Februar 2014, 21. Mai 2014 und 12. Juni 2014, es sei auf die Auferlegung eines Malus zu verzichten, wird abgewiesen. Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 4. Die Rechnung wird mit separater Post zugestellt. 5. Es werden keine Kosten erhoben. 2. Mit Beschwerde vom 10. November 2014 beantragte die Beschwerdeführerin was folgt: In der Sache: 1. Die Verfügung des Sozialamtes vom 9. Oktober 2014 sei aufzuheben.