23 PG zulässig ist, verletzt. Die Verfügung hält einer Rechtskontrolle nicht stand. 3. Freistellung Nach dem Gesagten ist auch die verfügte Freistellung hinfällig, da eine solche ein gekündigtes Arbeitsverhältnis voraussetzt (vgl. Art. 25 Abs. 3 PG). Der Vollständigkeit halber ist zum diesbezüglichen Vorgehen der Vorinstanz jedoch Nachfolgendes festzuhalten: