Aus den Akten ist weder ersichtlich, wie die die Abteilung Bau und Technik vor der Reorganisation strukturiert war, noch wie viele Personen sie beschäftigt hatte. Mit anderen Worten ist aus den Akten weder ein Zeitplan betreffend Reorganisation und Umstrukturierungen, noch deren Ausmass und die konkreten Massnahmen, noch deren direkte Folgen ersichtlich. Insofern geht tatsächlich nicht aus den Akten hervor, aufgrund welcher Umstrukturierungen die Stelle des Beschwerdeführers per welchem Datum faktisch aufgehoben wird. Gemäss der angefochtenen Verfügung wird die Stelle formell per 30. Juni 2015 aufgehoben;