a) Der Beschwerdeführer beantragt die Aufhebung der angefochtenen Verfügung. Zur Begründung führt er an, die für die Kündigung angeführten Gründe seien vorgeschoben und die angebliche Reorganisation ein Phantom. Die Kündigung sei vielmehr aus personenbezogenen Gründen erfolgt. Der Beschwerdeführer zweifelt zwar nicht ausdrücklich an, dass bei der Vorinstanz Reorganisationen stattgefunden haben resp. stattfinden werden. Er bringt jedoch vor, es sei nicht klar, aufgrund welcher Reorganisation die Stelle des Beschwerdeführers aufgehoben werde.