11 Vgl. dazu unpaginierte Vorakten, Protokoll Rettungsdienst vom 24.7.2011 12 BGE 135 V 88, E. 3.2; vgl. auch BVR 2002/421, E. 3.c sowie BVR 2012/363, E. 3.1 6 e) Aus den beantragten Parteibefragungen sind weder anderweitige noch weiterführende Erkenntnisse zu erwarten; entsprechende Beweisanträge werden daher abgewiesen.