Unerheblich ist des Weiteren, dass der Rettungseinsatz aufgrund der Kontrollen im Krankenhaus im Nachhinein objektiv als nicht notwendig beurteilt werden kann. Denn für den Entscheid über einen Rettungseinsatz ist immer auf die Situation abzustellen, wie sie sich den beteiligten Personen im Moment des Rettungseinsatzes präsentiert. Massgebend ist demnach eine ex ante Einschätzung. Andernfalls würde von den an Rettungseinsätzen beteiligten Personen Unmögliches verlangt.