Auch findet sich im Protokoll des Rettungseinsatzes kein derartiger Hinweis. Es ist daher vorliegend vielmehr davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer – gegebenenfalls nach anfänglichem Zögern – dem Rettungswagen selbständig und damit freiwillig zugestiegen ist, um im Spital allfällige nicht direkt ersichtliche Folgen des Sturzes abklären zu lassen.