schwerdeführer nach dem Sturz sofort wieder auf den Beinen stehen. Davongetragen habe er leichte Schürfungen. Das Protokoll des Rettungsdiensteinsatzes hält dazu übereinstimmend fest, dass der Beschwerdeführer diverse Schürfungen an unteren und oberen Extremitäten hatte. 11 Gemäss Protokoll sind keine motorischen Ausfälle festgestellt worden und der Bewusstseinszustand des Beschwerdeführers wurde vom Rettungsdienst als orientiert befunden. Insoweit ist der Sachverhalt unbestritten.