c) Der massgebende Sachverhalt ergibt sich aus den Akten wie folgt: Am Nachmittag des 24. Juli 2011 ist der Beschwerdeführer mit seinem Motorrad aufgrund einer Kollision mit einem Personenwagen gestürzt. In der Folge ist er vom Rettungsdienst von der Unfallstelle zur Kontrolle ins Krankenhaus transportiert worden. Gemäss eigenen Angaben konnte der Be-