a) Der Beschwerdeführer beantragt, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben. Er begründet dies hauptsächlich damit, dass er zu keinem Zeitpunkt einen Auftrag zum Transport ins Krankenhaus gegeben habe. Weder subjektiv noch objektiv habe es einen Grund für den Rettungsdiensteinsatz gegeben. Konsequenterweise habe sich der Beschwerdeführer daher geweigert, mit dem Rettungswagen mitzufahren. Die Kosten für den aufgezwungenen Dienst dem Beschwerdeführer aufzuerlegen sei treuwidrig und falsch. Strittig ist damit vorliegend, ob die Kosten für den Rettungsdiensteinsatz zu Recht dem Beschwerdeführer auferlegt worden sind.