e) Auf die im Übrigen form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Anwendbares Recht Die angefochtene Verfügung vom 24. Juni 2014 auferlegt dem Beschwerdeführer die Kosten für den Rettungsdiensteinsatz vom 24. Juli 2011. Das SpVG und die SpVV sind am 1. Januar 2014 in Kraft getreten. Der mit der angefochtenen Verfügung geregelte und abgeschlossene Sachverhalt hat sich demnach unter altem Recht ereignet. In zeitlicher Hinsicht sind grundsätzlich diejenigen Rechtssätze massgebend, die bei der Erfüllung des zu Rechtsfolgen füh-