6.3.2 Aufgrund besagter Berechnungsmethode für die Festlegung von Betriebsbeiträgen ist sachlogische Folge, dass daraus unterschiedlich hohe Betriebsbeiträge resultieren. Damit ist auch klar, dass eine Umrechnung des gesamten Betriebsbeitrages pro Institution auf einen Aufenthaltstag pro Person unterschiedlich ausfallen wird; einheitliche Resultate sind aufgrund des individualisiert berücksichtigten Aufwandes klarerweise nicht zu erwarten.